Wir sorgen bei einsetzender Glättegefahr auf Gehwegen, Straßen und Plätzen für Sicherheit für Anlieger, Fußgänger und Fahrzeuge — im Rahmen der gesetzlichen Streupflicht. In den Wintermonaten sind wir Tag und Nacht in Bereitschaft, um Ihr Grundstück und Ihre Zufahrtsstraßen von Schnee und Eis zu befreien!
Wir sind technisch in der Lage, in kürzester Zeit sowohl Industrie- und Kommunalflächen als auch schmale Gehwege für Sie und Ihre Anlieger zu räumen.
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Haus-Eingang, Bürgersteig, Ihre Wege und Ihr Parkplatz von Eis und Schnee befreit sind – selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.